RealschulabschlussBedingungen für die Vergabe am Ende des zehnten Hauptschuljahres

Die Voraussetzungen erfüllt, wer

Für den Erwerb des Realschulabschlusses am Ende des 10. Hauptschuljahres sind die Anforderungen des mittleren Bildungsganges zu Grunde zu legen.

Einen Realschulabschluss erreicht, wer

Feststellung der Gesamtleistung (Realschulabschluss; siehe auch § 61 VOBGM)

(1) Die Voraussetzungen für den mittleren Abschluss an Realschulen, …………..erfüllt, wer am Ende der Jahrgangsstufe 10 nach Ermittlung der Endnoten nach § 61, gerundet auf ganze Noten, in allen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat oder nicht ausreichende Leistungen nach Maßgabe der Abs. 2 und 3 ausgleichen kann.

(2) Die Endnoten in den Fächern, die nicht Gegenstand der Prüfung sind, sind die Noten des Zeugnisses des zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 10. Die Endnoten in den Prüfungsfächern werden aus den Leistungen des zweiten Halbjahres des zehnten Schuljahres und der Prüfungsleistung gebildet, wobei die Leistungen aus dem zweiten Schulhalbjahr doppelt gewichtet werden. In dem Fall, in dem das Fach der mündlichen Prüfung nach § 52 oder der Hausarbeit mit Präsentation nach § 53 in der Abschlussklasse nicht unterrichtet wurde, wird die Endnote aus der zuletzt erteilten Zeugnisnote und der Prüfungsleistung entsprechend gebildet. Die Endnoten werden auf eine Dezimalstelle ohne Rundung berechnet.

Ausgleich nicht ausreichender Leistungen

Zeugnisnote

für Ausgleich nötig

1 x 5 im Hauptfach*

1 x 2 im Hauptfach oder 2 x 3 im Hauptfach

1 x 5 im Nebenfach

1 x 2 oder 2 x 3

1 x 6 oder 2 x 5 im Hauptfach

kein Ausgleich möglich

1 x 6 im Nebenfach

1 x 1 oder 2 x 2 oder 3 x 3

1 x 5 im Hauptfach und 1x6 Nebenfach

kein Ausgleich möglich

3 x 5

kein Ausgleich möglich

 

 

 

 

* Hauptfächer sind Deutsch, Englisch, Mathematik und GL